Studierende anderer Universitäten können auf Gesuch Geschlechterforschung per Learning Agreement oder nach dem derzeit gültigen Studienplan an der Philosophisch-Historischen Fakultät studieren, wenn Geschlechterforschung nicht an deren Heimuniversität angeboten wird.
Spezielle Anforderungen, die von den aktuellen Studienplänen abweichen, sind im Antrag zu vermerken. Die Prüfungskommission prüft in Zusammenarbeit mit der betreffenden Unterrichtskommission, ob ein Learning Agreement angeboten werden kann.
Zulassungsvoraussetzungen für den Master: Die Zulassung ohne Auflagen erfolgt mit einem Bachelorabschluss im Studienfach Geschlechterforschung der Universität Basel oder mit dem Nachweis von Studienleistungen in Geschlechterforschung im Umfang von 30 KP, erbracht an der Universität Basel oder an einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule. Fehlen solche Studienleistungen, können Auflagen im Umfang von bis zu 30 KP gemacht werden.
Ablauf und Antragstellung:
Vorlagen für Learning Agreements für externe Studierende:
Wenn Sie Fragen zum Studium der Geschlechterforschung als ausseruniversitärem Nebenfach haben, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
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