Rahmenordnung

Auf dieser Seite finden Sie weitere Hinweise des Fachbereiches Geschlechterforschung, die Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Prüfungsvorbereitung, -anmeldung und Durchführung helfen sollen. Bitte beachten Sie, dass die Wegleitung des Bachelor- und Masterstudienfaches Geschlechterforschung als rechtliche Rahmenordnung für Ihr Studium auch die Bedingungen und Form der Bachelorprüfung und Masterarbeit und -prüfung festlegt.

Zuständigkeit

Zuständig für die Anmeldung und Durchführung der Bachelorprüfungen, Masterarbeiten und Masterprüfungen in Geschlechterforschung ist die Studienadministration der Philosophisch-Historischen Fakultät. Bitte beachten Sie daher die aktuellen Informationen, geltenden Anmeldefristen, Merkblätter und Formulare der Phil.-Hist. Fakultät. Bei Fragen zu Modalitäten der Prüfungsanmeldung und -durchführung wenden Sie sich bitte an die Studienadministration der Phil.-Hist.Fakultät.

Bachelorprüfung

Voraussetzungen

Zur Bachelorprüfung können sich Studierende anmelden, die im zu prüfenden Fach 60 KP bzw. im Studiengang 120 KP erbracht und die für den Abschluss zählenden Seminararbeiten im zu prüfenden Fach oder im Studiengang absolviert haben. Der Nachweis erfolgt durch Vorlegen der Modulzuordnung.

Prüfende BA

Aktuelle Prüfende des Bachelors Geschlechterforschung:

  • Prof. Dr. Bianca Prietl
  • Prof. Dr. Marion Schulze
  • Dr. Doris Leibetseder
Sprechstunde vor Prüfungsanmeldung: 1 Monat vor Anmeldeschluss

Bitte melden Sie sich spätestens vier Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist zur Bachelorprüfung bei der Professur oder Assistenz (mit Promotion), bei der Sie Ihre Prüfung ablegen möchten, um eine Sprechstunde zu vereinbaren. Die Sprechstunde dient dazu, die Themen und Fragestellungen sowie die Literatur für Ihre Prüfung im Fach Geschlechterforschung festzulegen. Eine Woche vor der Sprechstunde schicken Sie die Themen und Literaturliste, die Sie bearbeiten möchten, zur Vorbereitung an Ihre*n Prüfer*in. Später eingehende Anfragen werden nur berücksichtigt, wenn schwerwiegende Gründe für die Verspätung vorliegen.

Themenwahl und Literaturliste

Die Themen und Fragestellungen werden frei gewählt. Es gilt drei Bereiche abzudecken: Theorien der Geschlechterforschung (1), Methoden der Geschlechterforschung (2) sowie ein Thema aus dem Modul „Themenfelder der Geschlechterforschung“ (3). Erarbeiten Sie dazu im Hinblick auf die Sprechstunde drei Themenvorschläge. Formulieren Sie dazu jeweils eine Fragestellung, die Sie bearbeiten möchten, und führen Sie die Literatur auf, auf die Sie sich dabei stützen werden. Die Literatur sollte pro Thema entweder 5-7 Artikel oder eine Monographie und Sekundärliteratur nach Absprache umfassen.

Anmeldung zur Bachelorprüfung

Studierende der Geschlechterforschung melden sich nach einem ersten Termin mit der Professur mit der Einreichung des unterschriebenen Formulars «Anmeldung Bachelorprüfung(en)» beim Studiendekanat an. Die Anmeldung zu den Bachelorprüfungen in den beiden Fächern können unabhängig voneinander vorgenommen werden und müssen nicht im selben Semester stattfinden. Für jedes Fach bedarf es einer separaten Anmeldung.

Ablauf der schriftlichen Prüfung

Die Bachelorprüfung findet als vierstündige Klausur statt. In der Prüfung wählen die Studierenden von den drei gestellten Prüfungsaufgaben eine zur Bearbeitung aus. 
Neue Regelung ab dem FS23 aufgrund der freien Verfügbarkeit von KI-Textgeneratoren.


Masterarbeit

Voraussetzungen

Zur Masterarbeit können sich Studierende anmelden, die in beiden Studienfächern zusammen 20 KP (zum Zeitpunkt der Anmeldung offene Leistungen zählen nicht), mindestens eine der obligatorischen Seminararbeiten im Fach, in dem die Masterarbeit verfasst wird, und die Erfüllung aller allfälliger Auflagen nachweisen können.

Sprechstunde vor Anmeldung zur Masterarbeit: 1 Monat vor Anmeldeschluss

Bitte melden Sie sich spätestens vier Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist zur Masterarbeit bei den gewünschten Referierenden, um eine Sprechstunde zu vereinbaren.

Zusammensetzung Referent:innen

Die eine Person der (Ko)Referent:innen muss eine Professur der Phil.- Hist. Fakultät der Uni Basel (Gruppierung I oder II) innehaben sowie mit ausgewiesener Expertise im Fach Geschlechterforschung ausgestattet. Die andere Person der (Ko)Referent:innen muss mindestens promoviert sein. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag das Studiendekanat. Thema und Form der Masterarbeit sind mit den (Ko)Referent:innen zu vereinbaren.

Masterarbeit und Prüfung

Seit der Revision der Masterordnung von 2019 können Masterarbeit und die Masterprüfung unabhängig voneinander abgelegt werden. Wir empfehlen weiterhin allen Studierenden, zuerst die Masterarbeit zu verfassen und direkt im Anschluss daran die Prüfungen abzulegen. Auch raten wir, Seminararbeiten als Vorbereitung für die Masterarbeit zu nutzen und alle schriftlichen Arbeiten vor der Anmeldung zur Masterarbeit abzuschliessen.

Abschluss Master und Immatrikulation

Studierende bleiben immatrikuliert, bis alle Prüfungen abgelegt und alle Leistungen bewertet sind. Während der Masterarbeit können sich Studierende nicht beurlauben lassen (MA-Rahmenordnung Phil.Hist. §17/Absatz 6). Während der ganzen Prüfungs- und Bewertungszeit muss also eine reguläre Immatrikulation vorliegen. Die Zeugnisvergabe findet in der Regel erst im darauffolgenden September beziehungsweise März statt, in diesem Semester ist eine Immatrikulation nicht mehr notwendig. Alle Termine finden Sie auf der Seite der Fakultät.

Zusammensetzung Prüfungskommitee Master-Arbeit

Grundsätzlich besteht das Prüfungskommitee für eine Masterarbeit aus einer Hauptbetreuung und einer Zweitbetreuung, auch Referent:in und Koreferent:in genannt. Eine der beiden Personen muss eine Professur der Phil.- Hist. Fakultät der Uni Basel (Gruppierung I oder II) innehaben sowie über ausgewiesene Expertise im Fach Geschlechterforschung verfügen. Die weitere Person muss mindestens promoviert sein, das heisst über einen Doktortitel verfügen. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag das Studiendekanat.

(Ko)Referent:in

Im Fach Geschlechterforschung werden Masterarbeiten allein von den Personen aus untenstehender Liste betreut und abgenommen. Thema und Form der Masterarbeit sind mit der Erstbetreuung zu vereinbaren. Auch werden mögliche Zweitbetreuungen mit der Erstbetreuung besprochen.

  • Prof. Dr. Bianca Prietl
  • Prof. Dr. Marion Schulze
  • Dr. Doris Leibetseder


Masterprüfung

Geschlechterforschung

Voraussetzungen

Zur Masterprüfung können sich Studierende anmelden, die zum Zeitpunkt der Anmeldung (Achtung: offene Leistungen zählen nicht) die folgenden Voraussetzungen nachweisen können:

  1. 25 KP im Fach, das geprüft werden soll,
  2. mindestens eine der obligatorischen Seminararbeiten im Fach,
  3. Erfüllung aller allfälliger Auflagen.
Sprechstunde vor Prüfungsanmeldung: 1 Monat vor Anmeldeschluss

Bitte melden Sie sich spätestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist zur Masterprüfung bei der gewünschten Prüfungsberechtigten, um eine Sprechstunde zu vereinbaren. In der Sprechstunde werden die drei Themen und jeweiligen Literaturlisten (siehe weiter unten) für die Masterprüfung festgelegt. Eine Woche vor der Sprechstunde schicken Sie die Themenvorschläge (Arbeitstitel plus Literaturlisten), die Sie bearbeiten möchten, zur Vorbereitung für die Sprechstunde. In der Sprechstunde wird ausserdem der weitere Betreuungsprozess individuell abgestimmt.

Prüfungsberechtigte

Die Masterprüfung in Geschlechterforschung kann nach Absprache bei einer der folgenden Personen abgelegt werden.

  • Prof. Dr. Bianca Prietl
  • Prof. Dr. Marion Schulze
  • Dr. Doris Leibetseder

Über Ausnahmen entscheidet nach der Rahmenordnung das Studiendekanat auf schriftlichen Antrag durch die Studierenden (MA-Rahmenordnung Phil.Hist. § 21/ Absatz 9).

Anmeldung zur Masterprüfung

Studierende der Geschlechterforschung melden sich beim Dekanat zur Prüfung mit dem Anmeldeformular «Masterprüfungen Studienfach» an.
Achtung: Bitte organisieren Sie hierfür rechtzeitig die Unterschrift der prüfenden Person.

Themenwahl, Literaturliste und Thesenpapiere

Die Themen und Fragestellungen werden frei gewählt. Erarbeiten Sie zur Sprechstunde drei Themenvorschläge, wovon zwei Themen jeweils nach Wahl aus dem Modul „Vertiefung Themenfelder der Geschlechterforschung“ stammen müssen. Das dritte Thema kann sich wahlweise auf das Modul „Theorien der Geschlechterforschung“ oder „Forschungspraxis und Methoden“ beziehen.

Formulieren Sie dazu jeweils eine Fragestellung oder These, die Sie bearbeiten möchten, und führen Sie die Literatur auf, auf die Sie sich dabei stützen werden. Die Literaturliste sollte je Thema ca. 5 Titel (Artikel und/oder Buchkapitel) umfassen.

Schicken Sie spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung pro Thema ein Thesenpapier mit 4 bis 5 Thesen (3-5 Seiten inkl. Literaturangaben, Times New Roman, 12 Pkt., 1,5 Zeilen Zeilenabstand) an die Prüfenden.

Ablauf der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Dabei werden die drei vorher abgesprochenen Themen auf Grundlage der Thesenpapiere behandelt. Für den ersten Teil der Prüfung bereiten Sie einen Kurzinput (10 Min.) zu einem von Ihnen ausgewähltem Themenbereich vor, der sich am jeweiligen Thesenpapier orientieren soll. Es wird darauf geachtet, dass Sie die 10 Minuten nicht überschreiten. Dann werden Nachfragen zum Input gestellt. Dieser Teil dauert insgesamt etwa 20 Minuten. Für die zwei weiteren Themen ist kein Input vorzubereiten; hierzu werden Fragen gestellt, die sich an den Thesenpapieren orientieren.