Überlegungen zu einer radikalen Reform des Schweizer Familienrechts

Die Philosophin und Geschlechterforscherin Sushila Mesquita untersucht in ihrer Dissertation die Gleichstellung homosexueller Paarbeziehungen. Am Beispiel der Ehe und der eingetragenen Partner_innenschaft zeigt sie eine „Normalisierung von Homosexualität“, die von Widersprüchen und Ambivalenzen gekennzeichnet ist.

Lesbischwule Lebensweisen sind mittlerweile ein „normaler“ Bestandteil unserer Gesellschaft. Sushila Mesquita hat in ihrer Dissertation Prozesse der rechtlichen Anerkennung bestimmter gleichgeschlechtlicher Beziehungen untersucht. Sie kommt zu dem Schluss: Die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Liebe ist ein ambivalenter Vorgang. Einerseits bedeutet es für Lesben und Schwule, dass sie Zugang zu bislang verwehrten Rechten und einer nicht-stigmatisierenden Sichtbarkeit erhalten. Andererseits jedoch gehen diese Prozesse mit Normierungen einher, da der Einschluss in gesellschaftliche Normen bestimmte Anpassungsleistungen voraussetzt. Zum Beispiel liegt dem aktuellen Schweizer Partnerschaftsgesetz die Norm eines vollerwerbstätigen, gleichberechtigten und kinderlosen Paares zugrunde. Zudem bleibt unhinterfragt, dass Rechte nach wie vor an eine bestimmte Beziehungsform, nämlich an die intime Zweierbeziehung, gekoppelt werden.

Ungleichbehandlung in der Schweiz

Sushila Mesquita beschreibt das Schweizer Partnerschaftsgesetz als „hierarchisch differenzierte Integration“. Das Gesetz integriert zwar lesbischwule Lebensformen ins Gefüge staatlicher Anerkennungsstrukturen, gleichzeitig werden diese Beziehungen gegenüber heterosexuellen Ehepaaren aber nach wie vor als Andere behandelt. Von der herkömmlichen Eheschliessung sind Lesben und Schwule in der Schweiz immer noch ausgeschlossen. Mit der Folge, dass ihnen bestimmte Rechte – wie etwa die Adoption von Kindern – weiterhin verwehrt bleiben. Diese Ungleichbehandlung beruht auf dem so genannten Gleichheitssatz und seiner gängigen aristotelischen Auslegung: Gleiches soll gleich, Ungleiches jedoch ungleich behandelt werden. In diesem Fall fungiert die Fähigkeit, gemeinsame Kinder zu zeugen, als entscheidendes Kriterium für eine Gleich- bzw. Ungleichbehandlung. Sie ist das zentrale Argument für das Adoptionsverbot.

Das Problem dieses Gleichheitsverständnisses ist, so Mesquita, dass eine Gleichbehandlung nur Gleichen zuteil wird, und anders Lebenden nicht. Zudem stellt die Bestimmung der Vergleichskriterien eine brisante politische Angelegenheit dar.

Gemeinsame Zeugungsfähigkeit verliert an Bedeutung

Anders als in der Schweiz hat in Staaten, in denen auch die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde, das Kriterium der gemeinsamen Zeugungsfähigkeit seine Relevanz verloren. Dafür haben andere Kriterien, allen voran die gegenseitige Fürsorge, an Bedeutung gewonnen. Die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (und mit ihr zumeist die gemeinsame Adoption) wurde u.a. mit dem Argument möglich, dass die gegenseitige Fürsorge wichtiger sei als gemeinsame Zeugungsfähigkeit. Hier wird nicht länger von einer grundlegenden Verschiedenheit von Homo- und Heterobeziehungen ausgegangen, sondern eine wesentliche Gleichheit zugrunde gelegt, die eine tatsächliche Gleichstellung hetero- und homosexueller Paare notwendig macht.

Bei der Öffnung der Ehe handelt es sich demnach um eine Form der Normalisierung, die im Gegensatz zum Schweizer Gesetz auf den ersten Blick ohne Hierarchisierungen und Differenzierungen auskommt. Allerdings gibt es auch hier grundlegende Ambivalenzen: Rechtliche Integration ist auch hier nur innerhalb ehelicher Normen möglich. Gleiche Rechte bleiben auch hier Gleichen vorbehalten – und das sind in diesem Zusammenhang diejenigen, die sich auf die vorgegebene Norm der Ehe einlassen können und wollen.

Auswirkungen

Mesquita kommt zu dem Schluss, dass die Öffnung der Ehe und die neuen Partnerschaftsgesetze einerseits wichtige strukturelle Veränderungen bewirken. Die sexuelle Orientierung als Unterscheidungskriterium verliert an Bedeutung, herkömmliche Vorstellungen von Elternschaft und Verwandtschaft werden brüchig. Gleichzeitig bleiben diejenigen, deren Beziehungen nicht eheähnlich oder paarförmig sind, weiterhin von der rechtlichen Anerkennung ausgeschlossen. Weiter ist das Argument der Fürsorgefunktion von Partnerschaft zwar ein Fortschritt, andererseits korrespondiert es mit der aktuellen Entwicklung, bei der im Sozialbereich massiv gekürzt wird und soziale Sicherheit zunehmend familialisiert, das heisst privatisiert wird. Beziehungen werden dadurch mit neuen Normen bzw. Kategorien wie Leistungsfähigkeit, Erwerbstätigkeit, Gesundheit, Ausbildungen usw. konfrontiert.

Ein weiterer Effekt der Anerkennung bestimmter gleichgeschlechtlicher Beziehungen besteht schliesslich in einem Phänomen, das die US-amerikanische Queer-Theoretikerin Jasbir Puar als „Homo-Nationalismus“ bezeichnet. So werden Rechte von Lesben und Schwulen ins Feld geführt, um vornehmlich islamophoben Rassismus argumentativ zu stützen. Mit anderen Worten: Um das Bild der „toleranten westlichen Gesellschaft“ zu erzeugen, wird die erst kürzlich erfolgte gesellschaftliche Integration der einen (der mehrheitsangehörigen Schwulen und Lesben) gegen die vermeintlich integrationsverweigernden „rückständigen“ und homophoben Anderen ausgespielt.

Ausblick

Sushila Mesquitas kritische queer-feministische Perspektive ist vom Anliegen bestimmt, rechtliche Anerkennungsformen zu finden, die die Wahlfreiheit aller in Bezug auf ihre Lebens- und Familienformen erhöht. Anerkennung muss zudem auch Verteilungsgerechtigkeit implizieren und möglichst ohne Hierarchisierungen und Festschreibungen spezifischer Identitäten und Differenzen auskommen.

In diesem Sinne werden im abschliessenden Kapitel von Mesquitas Arbeit Grundzüge queer-feministischer Familienformenpolitiken entwickelt, in deren Zentrum der Versuch steht, der gelebten Vielfalt an Lebensentwürfen und unterschiedlichen Bedürfnissen so weit als möglich gerecht zu werden. Der manifestartige Forderungskatalog umfasst die Abschaffung unzeitgemässer Regelungen des Eherechts, die Entprivilegierung oder gar Abschaffung der Ehe, die Einführung von flexiblen Eintragungsmodellen (die die rechtliche Absicherung unterschiedlicher, über intime Zweierbeziehungen hinausgehende, Familienformen ermöglichen), besondere Unterstützungsleistungen für Pflegeverhältnisse, eine Ent-Naturalisierung rechtlicher Elternschaft sowie die Forderung nach dem Ausbau sozialstaatlicher Leistungen.

Sushila Mesquitas Dissertation ist Anfang 2012 beim Verlag Zaglossus erschienen und kann HIER bestellt werden.

Mesquita war Teilnehmerin des Graduierten Kollegs (“Wandel und Persistenz in den Geschlechterverhältnissen“) am Zentrum Gender Studies, aktuell ist sie Büroleiterin des Referats Genderforschung der Universität Wien und Lehrbeauftragte an der Alice Salomon Hochschule für soziale Arbeit Berlin. Derzeit forscht Mesquita zu Homo-Nationalismus in der Schweiz. Sie ist ausserdem aktiv in verschiedenen queer-feministischen, anti-rassistischen und popkulturellen Projekten, unter anderen:

Girls Rock Camp NÖ
Radiosendung Bauch Bein Po

Verein ZARA

Ausgewählte Publikationen zum Thema

„We are family?“ In: Migrazine, Ausgabe 1/2010

„Alte Normen – neue Normsetzungen? Betrachtungen zum Schweizer Partnerschaftsgesetz“. In Alice Pechriggl u.a. (Hg.): Die Zukunft der Geschlechterdemokratie, Klagenfurt 2009, 127-150.

 „Liebe ist… Visuelle Strategien der Normalisierung und das Schweizer Partnerschaftsgesetz“. In: Barbara Paul/Johanna Schaffer (Hg.): Mehr(wert) queer. Visuelle Kultur, Kunst und Gender-Politiken, Bielefeld 2009, 71-87.

Interview mit Sushila Mesquita: Stimme Interview vom 3. Mai 2011