Zur Masterarbeit können sich Studierende anmelden, die in beiden Studienfächern zusammen 20 KP (zum Zeitpunkt der Anmeldung offene Leistungen zählen nicht), mindestens eine der obligatorischen Seminararbeiten im Fach, in dem die Masterarbeit verfasst wird, und die Erfüllung aller allfälliger Auflagen nachweisen können.
Bitte melden Sie sich spätestens vier Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist zur Masterarbeit bei den gewünschten Referierenden, um eine Sprechstunde zu vereinbaren.
Die eine Person der (Ko)Referent:innen muss eine Professur der Phil.- Hist. Fakultät der Uni Basel (Gruppierung I oder II) innehaben sowie mit ausgewiesener Expertise im Fach Geschlechterforschung ausgestattet. Die andere Person der (Ko)Referent:innen muss mindestens promoviert sein. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag das Studiendekanat. Thema und Form der Masterarbeit sind mit den (Ko)Referent:innen zu vereinbaren.
Seit der Revision der Masterordnung von 2019 können Masterarbeit und die Masterprüfung unabhängig voneinander abgelegt werden. Wir empfehlen weiterhin allen Studierenden, zuerst die Masterarbeit zu verfassen und direkt im Anschluss daran die Prüfungen abzulegen. Auch raten wir, Seminararbeiten als Vorbereitung für die Masterarbeit zu nutzen und alle schriftlichen Arbeiten vor der Anmeldung zur Masterarbeit abzuschliessen.
Studierende bleiben immatrikuliert, bis alle Prüfungen abgelegt und alle Leistungen bewertet sind. Während der Masterarbeit können sich Studierende nicht beurlauben lassen (MA-Rahmenordnung Phil.Hist. §17/Absatz 6). Während der ganzen Prüfungs- und Bewertungszeit muss also eine reguläre Immatrikulation vorliegen. Die Zeugnisvergabe findet in der Regel erst im darauffolgenden September beziehungsweise März statt, in diesem Semester ist eine Immatrikulation nicht mehr notwendig. Alle Termine finden Sie auf der Seite der Fakultät.
Grundsätzlich besteht das Prüfungskommitee für eine Masterarbeit aus einer Hauptbetreuung und einer Zweitbetreuung, auch Referent:in und Koreferent:in genannt. Eine der beiden Personen muss eine Professur der Phil.- Hist. Fakultät der Uni Basel (Gruppierung I oder II) innehaben sowie über ausgewiesene Expertise im Fach Geschlechterforschung verfügen. Die weitere Person muss mindestens promoviert sein, das heisst über einen Doktortitel verfügen. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag das Studiendekanat.
Im Fach Geschlechterforschung werden Masterarbeiten allein von den Personen aus untenstehender Liste betreut und abgenommen. Thema und Form der Masterarbeit sind mit der Erstbetreuung zu vereinbaren. Auch werden mögliche Zweitbetreuungen mit der Erstbetreuung besprochen.
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