Masterarbeit

Masterarbeit

Die Masterarbeit ist eine ca. 80-seitige schriftliche Qualifikationsarbeit zu einer selbstgewählten Fragestellung für die 9 Monate zur Verfügung stehen. Studierende weisen in dieser Arbeit ihre Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nach. Die Masterarbeit wird von zwei Ko-Referierenden betreut.
 
Voraussetzungen

Zur Masterarbeit im Fach Geschlechterforschung können sich Studierende anmelden, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 20 KP in beiden Studienfächern zusammen erworben und alle allfälligen Auflagen erfüllt worden sind sowie die obligatorische Seminararbeit im Fach vorliegt.

Sprechstunde vor Anmeldung zur Masterarbeit: 1 Monat vor Anmeldeschluss

Bitte melden Sie sich spätestens vier Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist zur Masterarbeit bei einer zur Abnahme berechtigten Person, bei der Sie die Masterarbeit ablegen möchten, um eine Sprechstunde zu vereinbaren. Die Sprechstunde dient dazu, das Thema und die Fragestellung der Masterarbeit sowie die Zusammenarbeit während der Erstellung der Arbeit festzulegen. Mögliche Zweitbetreuungen werden ebenfalls besprochen (s. folgender Punkt). 

Zusammensetzung Referierende 

Die Masterarbeit wird von zwei Referierenden betreut. Dabei wird zwischen Referierenden (Erstbetreuung) und Ko-Referierenden (Zweitbetreuung) unterschieden. Von den Referierenden muss eine Person eine Professur an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel innehaben, die andere zumindest promoviert sein. Zumindest eine referierende Person muss im Fach Geschlechterforschung berechtigt sein, eine Masterarbeit zu betreuen. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag das Studiendekanat.

Anmeldung zur Masterarbeit

Studierende der Geschlechterforschung melden sich nach einem ersten Termin mit je beiden Referierenden mit der Einreichung des unterschriebenen Formulars “Studienvertrag Masterarbeit” beim Studiendekanat an. 

Masterarbeit und Masterprüfung

Die Masterarbeit und die Masterprüfung können unabhängig voneinander abgelegt werden. Es ist zu empfehlen, zuerst die Masterarbeit zu verfassen und direkt im Anschluss die Prüfungen abzulegen. 

Studierende bleiben immatrikuliert, bis alle Prüfungen abgelegt und alle Leistungen bewertet sind. Während der Masterarbeit können sich Studierende nicht beurlauben lassen (MA-Rahmenordnung Phil.Hist. §17/Absatz 6). Während der ganzen Prüfungs- und Bewertungszeit muss also eine reguläre Immatrikulation vorliegen. Die Zeugnisvergabe findet in der Regel erst im darauffolgenden September beziehungsweise März statt, in diesem Semester ist eine Immatrikulation nicht mehr notwendig. 

Rahmenordnungen

Die Wegleitung des Masterstudienfachs Geschlechterforschung legt unter Punkt 5 die Bedingungen und Form der Masterarbeit fest. Die Masterordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät regelt unter §§ 17-20 grundlegende fakultätsweite Kriterien für die Durchführung der Prüfung.

Ko/Referierende im Fach Geschlechterforschung

Masterarbeiten werden von folgenden Personen betreut und abgenommen. 

  • Prof. Dr. Bianca Prietl
  • Prof. Dr. Marion Schulze
  • Dr. Dominique Grisard
  • Dr. Doris Leibetseder
  • Dr. Anna Carson Sator
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