Masterprüfung

Geschlechterforschung

Voraussetzungen

Zur Masterprüfung können sich Studierende anmelden, die zum Zeitpunkt der Anmeldung (Achtung: offene Leistungen zählen nicht) die folgenden Voraussetzungen nachweisen können:

  1. 25 KP im Fach, das geprüft werden soll,
  2. mindestens eine der obligatorischen Seminararbeiten im Fach,
  3. Erfüllung aller allfälliger Auflagen.
Sprechstunde vor Prüfungsanmeldung: 1 Monat vor Anmeldeschluss

Bitte melden Sie sich spätestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist zur Masterprüfung bei der gewünschten Prüfungsberechtigten, um eine Sprechstunde zu vereinbaren. In der Sprechstunde werden die drei Themen und jeweiligen Literaturlisten (siehe weiter unten) für die Masterprüfung festgelegt. Eine Woche vor der Sprechstunde schicken Sie die Themenvorschläge (Arbeitstitel plus Literaturlisten), die Sie bearbeiten möchten, zur Vorbereitung für die Sprechstunde. In der Sprechstunde wird ausserdem der weitere Betreuungsprozess individuell abgestimmt.

Prüfungsberechtigte

Die Masterprüfung in Geschlechterforschung kann nach Absprache bei einer der folgenden Personen abgelegt werden.

  • Prof. Dr. Bianca Prietl
  • Prof. Dr. Marion Schulze
  • Dr. Dominique Grisard
  • Dr. Doris Leibetseder
  • Dr. Anna Carson Sator

Über Ausnahmen entscheidet nach der Rahmenordnung das Studiendekanat auf schriftlichen Antrag durch die Studierenden (MA-Rahmenordnung Phil.Hist. § 21/ Absatz 9).

Anmeldung zur Masterprüfung

Studierende der Geschlechterforschung melden sich beim Dekanat zur Prüfung mit dem Anmeldeformular «Masterprüfungen Studienfach» an.
Achtung: Bitte organisieren Sie hierfür rechtzeitig die Unterschrift der prüfenden Person.

Themenwahl, Literaturliste und Thesenpapiere

Die Themen und Fragestellungen werden frei gewählt. Erarbeiten Sie zur Sprechstunde drei Themenvorschläge, wovon zwei Themen jeweils nach Wahl aus dem Modul „Vertiefung Themenfelder der Geschlechterforschung“ stammen müssen. Das dritte Thema kann sich wahlweise auf das Modul „Theorien der Geschlechterforschung“ oder „Forschungspraxis und Methoden“ beziehen.

Formulieren Sie dazu jeweils eine Fragestellung oder These, die Sie bearbeiten möchten, und führen Sie die Literatur auf, auf die Sie sich dabei stützen werden. Die Literaturliste sollte je Thema ca. 5 Titel (Artikel und/oder Buchkapitel) umfassen.

Schicken Sie spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung pro Thema ein Thesenpapier mit 4 bis 5 Thesen (3-5 Seiten inkl. Literaturangaben, Times New Roman, 12 Pkt., 1,5 Zeilen Zeilenabstand) an die Prüfenden.

Ablauf der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Dabei werden die drei vorher abgesprochenen Themen auf Grundlage der Thesenpapiere behandelt. Für den ersten Teil der Prüfung bereiten Sie einen Kurzinput (10 Min.) zu einem von Ihnen ausgewähltem Themenbereich vor, der sich am jeweiligen Thesenpapier orientieren soll. Es wird darauf geachtet, dass Sie die 10 Minuten nicht überschreiten. Dann werden Nachfragen zum Input gestellt. Dieser Teil dauert insgesamt etwa 20 Minuten. Für die zwei weiteren Themen ist kein Input vorzubereiten; hierzu werden Fragen gestellt, die sich an den Thesenpapieren orientieren.

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