Masterprüfung

Masterprüfung

Die Masterprüfung im Fach Geschlechterforschung ist eine 60-minütige mündliche Prüfung. Basierend auf Thesenpapieren werden drei Themen diskutiert, die insgesamt die theoretische wie thematische Breite des Fachs abdecken.
 
Voraussetzungen

Studierende können sich zur Masterprüfung anmelden, wenn zum Anmeldezeitpunkt 25 Kreditpunkte im Fach Geschlechterforschung erbracht, die obligatorische Seminararbeit in Geschlechterforschung bewertet und alle allfälligen Auflagen erfüllt worden sind (siehe Ordnung für das Masterstudium, § 21).

Sprechstunde vor Prüfungsanmeldung: 1 Monat vor Anmeldeschluss

Bitte melden Sie sich spätestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist zur Masterprüfung bei der gewünschten Prüfungsperson, um eine Sprechstunde zu vereinbaren. In der Sprechstunde werden die drei Themen und jeweiligen Literaturlisten (siehe weiter unten) für die Masterprüfung festgelegt. Eine Woche vor der Sprechstunde schicken Sie die Themenvorschläge (Arbeitstitel plus Literaturlisten), die Sie bearbeiten möchten, zur Vorbereitung für die Sprechstunde. In der Sprechstunde wird zudem der weitere Betreuungsprozess individuell abgestimmt.

Themenwahl, Thesenpapiere und Literaturliste

Für die Prüfung werden mit einer zur Prüfung berechtigten Person drei Themen vereinbart. Diese sollen die theoretische wie thematische Breite der Geschlechterforschung abdecken. Höchstens ein Thema darf sich dabei mit den Themen der abgelegten Seminararbeit oder der Masterarbeit überschneiden. 

Nach der ersten Besprechung werden drei Thesenpapiere auf Grundlage von ausgewählter Literatur ausformuliert. Die je 4 bis 5-seitigen Thesenpapiere (inkl. Literaturangaben, Times New Roman 12 Pkt., 1,5 Zeilen Zeilenabstand) enthalten jeweils mindestens 5 Thesen und werden spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung der Prüfungsperson zugeschickt. Die Literatur umfasst pro Thema mindestens 5 Aufsätze und/oder Buchkapitel, bestehend aus Primär- und Sekundärliteratur.

Anmeldung zur Masterprüfung

Studierende der Geschlechterforschung melden sich nach einem ersten Termin mit der zur Prüfung berechtigten Person mit der Einreichung des unterschriebenen Anmeldeformular «Anmeldung Masterprüfungen Studienfach»  beim Studiendekanat der Philosophisch-Historischen Fakultät an. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig die Unterschriften der prüfenden Personen zu organisieren.

Die Anmeldung zu den Masterprüfungen in den beiden Fächern können unabhängig voneinander vorgenommen werden und müssen nicht im selben Semester stattfinden. Für jedes Fach bedarf es einer separaten Anmeldung.

Ablauf der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Zu jedem der drei Themen wird basierend auf die Thesenpapiere rund 20 Minuten geprüft. Die Studierenden wählen eines der drei Themen aus, zu dem sie zu Prüfungsbeginn ein Kurzreferat von max. 10 Minuten halten. Dann werden Nachfragen zum Input gestellt. Dieser Teil dauert insgesamt etwa 20 Minuten. Für die zwei weiteren Themen ist kein Input vorzubereiten; hier werden jeweils Fragen (Dauer je 20 Minuten) gestellt, die sich an den Thesenpapieren orientieren. Für den Input kann sich auf schriftliche Notizen mit dem Ziel gestützt werden, frei vorzutragen. 

Die Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch; nach Absprache mit der prüfenden Person sind andere Sprachen möglich.

Rahmenordnungen

Die Wegleitung des Masterstudienfachs Geschlechterforschung legt unter Punkt 5 die Bedingungen und Form der Masterprüfung fest. Die Masterordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät regelt unter §§ 21-25 grundlegende fakultätsweite Kriterien für die Durchführung der Prüfung.

 
 
Prüfungsberechtigte

Die Masterprüfung im Fach Geschlechterforschung kann bei einer der folgenden Personen abgelegt werden:

  • Prof. Dr. Bianca Prietl
  • Prof. Dr. Marion Schulze
  • Dr. Dominique Grisard
  • Dr. Doris Leibetseder
  • Dr. Anna Carson Sator
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