Zur Bachelorprüfung können sich Studierende anmelden, die im zu prüfenden Fach 60 KP bzw. im Studiengang 120 KP erbracht und die für den Abschluss zählenden Seminararbeiten im zu prüfenden Fach oder im Studiengang absolviert haben. Der Nachweis erfolgt durch Vorlegen der Modulzuordnung.
Aktuelle Prüfende des Bachelors Geschlechterforschung:
Bitte melden Sie sich spätestens vier Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist zur Bachelorprüfung bei der Professur oder Assistenz (mit Promotion), bei der Sie Ihre Prüfung ablegen möchten, um eine Sprechstunde zu vereinbaren. Die Sprechstunde dient dazu, die Themen und Fragestellungen sowie die Literatur für Ihre Prüfung im Fach Geschlechterforschung festzulegen. Eine Woche vor der Sprechstunde schicken Sie die Themen und Literaturliste, die Sie bearbeiten möchten, zur Vorbereitung an Ihre*n Prüfer*in. Später eingehende Anfragen werden nur berücksichtigt, wenn schwerwiegende Gründe für die Verspätung vorliegen.
Die Themen und Fragestellungen werden frei gewählt. Es gilt drei Bereiche abzudecken: Theorien der Geschlechterforschung (1), Methoden der Geschlechterforschung (2) sowie ein Thema aus dem Modul „Themenfelder der Geschlechterforschung“ (3). Erarbeiten Sie dazu im Hinblick auf die Sprechstunde drei Themenvorschläge. Formulieren Sie dazu jeweils eine Fragestellung, die Sie bearbeiten möchten, und führen Sie die Literatur auf, auf die Sie sich dabei stützen werden. Die Literatur sollte pro Thema entweder 5-7 Artikel oder eine Monographie und Sekundärliteratur nach Absprache umfassen.
Studierende der Geschlechterforschung melden sich nach einem ersten Termin mit der Professur mit der Einreichung des unterschriebenen Formulars «Anmeldung Bachelorprüfung(en)» beim Studiendekanat an. Die Anmeldung zu den Bachelorprüfungen in den beiden Fächern können unabhängig voneinander vorgenommen werden und müssen nicht im selben Semester stattfinden. Für jedes Fach bedarf es einer separaten Anmeldung.
Die Bachelorprüfung findet als vierstündige Klausur statt. In der Prüfung wählen die Studierenden von den drei gestellten Prüfungsaufgaben eine zur Bearbeitung aus.
Neue Regelung ab dem FS23 aufgrund der freien Verfügbarkeit von KI-Textgeneratoren.
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