Prüfungen

Bachelorprüfung

Die Bachelorprüfung im Fach Geschlechterforschung ist eine schriftliche Prüfung und dauert 4 Stunden (siehe Ordnung für das Bachelorstudium, § 17). Für die Prüfung werden drei Prüfungsthemen mit einer zur Prüfung berechtigten Person erarbeitet.
 
Voraussetzungen

Zur Bachelorprüfung können sich Bachelor-Studierende anmelden, die 60 KP im Fach Geschlechterforschung erbracht und die für den Abschluss zählenden Proseminararbeiten und die Seminararbeit absolviert haben. Der Nachweis erfolgt durch Vorlegen der Modulzuordnung.

Sprechstunde vor Prüfungsanmeldung: 1 Monat vor Anmeldeschluss

Bitte melden Sie sich spätestens vier Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist zur Bachelorprüfung bei einer zur Prüfung berechtigten Person, bei der Sie die Prüfung ablegen möchten, um eine Sprechstunde zu vereinbaren. Die Sprechstunde dient dazu, die Prüfungsthemen und Literatur festzulegen. 

Erarbeiten Sie in Vorbereitung auf die Sprechstunde drei Themenvorschläge (inkl. Literaturliste) und senden Sie diese eine Woche vor der Sprechstunde an die Prüfung-abnehmende Person. 

Später eingehende Anfragen werden nur berücksichtigt, wenn schwerwiegende Gründe für die Verspätung vorliegen.

Themenwahl und Literaturliste

Für die Prüfung werden drei Prüfungsthemen mit einer zur Prüfung berechtigten Person vereinbart. 

Jedes der frei gewählten drei Prüfungsthemen muss sich auf jeweils eines der folgenden drei Module beziehen:
(1) Einführung in Theorien der Geschlechterforschung,
(2) Wissen/schaft, Technik und Geschlecht sowie
(3) Zentrale Fragen und Debatten der Geschlechterforschung. 

Nach einer ersten Besprechung mit der prüfenden Person, werden Abstracts erarbeitet, die das jeweilige Thema mit Fragestellung zusammenfassen sowie den geplanten Ablauf der Argumentation. Jedes Abstract beinhaltet ebenfalls eine Literaturliste, auf die sich bei der Prüfung bezogen wird. Die Literatur sollte pro Thema mindestens 5 Aufsätze und/oder Buchkapitel, bestehend aus Primär- und Sekundärliteratur umfassen.

Höchstens ein Thema darf sich dabei mit den Themen der abgelegten Pro-/Seminararbeiten überschneiden. 

Prüfungssprache

Die Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch; nach Absprache mit der prüfenden Person sind auch andere Sprachen möglich.

Anmeldung zur Bachelorprüfung

Studierende der Geschlechterforschung melden sich nach einem ersten Termin mit der zur Prüfung berechtigten Person mit der Einreichung des unterschriebenen Formulars «Anmeldung Bachelorprüfung(en)» beim Studiendekanat der Philosophisch-Historischen Fakultät an. 

Die Anmeldung zu den Bachelorprüfungen in den beiden Fächern können unabhängig voneinander vorgenommen werden und müssen nicht im selben Semester stattfinden. Für jedes Fach bedarf es einer separaten Anmeldung.

Ablauf der schriftlichen Prüfung

Die Bachelorprüfung findet als vierstündige Klausur statt. Für die Prüfung stellt die prüfende Person für zwei der Themen je eine Frage, die beide bearbeitet werden müssen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sie mindestens mit 4,0 benotet ist.

Zuständig für die Anmeldung und Durchführung der Bachelorprüfung im Fach Geschlechterforschung ist die Studienadministration der Philosophisch-Historischen Fakultät. Bitte beachten Sie daher die aktuellen Informationen, geltenden Anmeldefristen, Merkblätter und Formulare der Phil.-Hist. Fakultät. Bei Fragen zu Modalitäten der Prüfungsanmeldung und -durchführung wenden Sie sich an die Studienadministration der Phil.-Hist. Fakultät.

Rahmenordnungen

Die Wegleitung des Bachelorstudienfachs Geschlechterforschung legt unter Punkt 5 die Bedingungen und Form der Bachelorprüfung fest. Die Bachelorordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät regelt unter § 17 grundlegende fakultätsweite Kriterien für die Durchführung der Prüfung.

Prüfungsberechtigte im Bachelor Geschlechterforschung

  • Prof. Dr. Bianca Prietl
  • Prof. Dr. Marion Schulze
  • Dr. Dominique Grisard
  • Dr. Doris Leibetseder
  • Dr. Anna Carson Sator
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